Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) bildet die Grundlage für die langfristige städtebauliche Entwicklung der Stadt. Er legt fest, wie verschiedene Nutzungen – wie Wohnen, Gewerbe, Grünflächen oder öffentliche Einrichtungen – räumlich im Stadtgebiet verteilt werden sollen. Auch die Ziele der Landschaftsplanung sind in den FNP eingebunden und spiegeln die Anforderungen an Freiraumentwicklung und Naturschutz wider.

Der Planungshorizont des FNP liegt bei etwa 10 bis 15 Jahren. Danach sollte er unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen überarbeitet werden. Der derzeit gültige FNP der Stadt Freising stammt aus dem Jahr 1998. Seither wurden 43 Teilflächen geändert und neuen Nutzungen zugeführt.

Der Plan unterscheidet Bau-, Grün- und Freiflächen sowie Flächen für öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser oder Sportanlagen. Die verschiedenen Nutzungen werden durch ein festes Farbschema kenntlich gemacht: Wohnbauflächen erscheinen rot, Gewerbe- und Industriegebiete grau, und Flächen für den Gemeinbedarf – etwa Schulen – rosa. Eine Legende erklärt alle Farben und Schraffuren im Plan.

Als vorbereitender Bauleitplan ist der FNP das zentrale Instrument für die strategische Steuerung der Stadtentwicklung. Er dient zugleich als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen, die sich aus den Zielen des Flächennutzungs- und des Landschaftsplans ableiten müssen.

Wichtig: Die Darstellungen im FNP begründen keinen rechtlichen Anspruch auf Bebauung für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer. Dennoch sind sie für die Stadt und andere öffentliche Planungsträger verbindlich. So darf etwa auf Flächen, die im FNP als Gewerbegebiet oder Grünfläche ausgewiesen sind, kein Wohnungsbau erfolgen.

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